Die häufigste Vorsorgeuntersuchung ist die sogenannte Krebsvorsorge. Die frühe Erkennung von Veränderungen ermöglicht die besten Heilungschancen. Daher sollte eine Vorsorgeuntersuchung regelmäßig, einmal jährlich in Anspruch genommen werden.
Folgende Untersuchungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen:
Abstrich vom Muttermund (sog. PAP-Test), gynäkologische Tastuntersuchung sowie die vaginale Ultraschalluntersuchung bei Beschwerden oder tastbaren Befunden
Tastuntersuchung der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten. Eine Brustultraschalluntersuchung ist nur bei auffälligen Befunden vorgesehen.
Seit dem 01.01.2020 wurden die gesetzlichen Vorgaben für die Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs geändert.
Der sogenannte (PAP-) Abstrich vom Muttermund wird ergänzt durch die Untersuchung auf das Humane Papilloma Virus (HPV-Abstrich). Zusätzlich ist eine jährliche gynäkologische Tastuntersuchung und eine Tastuntersuchung der Brustdrüse vorgesehen.
Unter anderem wurde entschieden, dass ein erneuter Abstrich (sowohl PAP- als auch HPV-Abstrich) bei unauffälligem Befund erst nach drei Jahren wiederholt werden sollte und somit erst dann wieder von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Bei Frauen, die keinen Gebärmutterhals mehr haben (nach Gebärmutterentfernung), wird kein Abstrich mehr entnommen.
Zusätzlich zu der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung erfolgt alle zwei Jahre der Test auf Blut im Stuhl.
Die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung, da nicht nur Krebserkrankungen frühzeitig sondern auch gutartige Veränderungen erkannt und behandelt werden können.